Einstellung Übungsbetrieb
Liebe Kameradin, lieber Kamerad,
euch allen ist die aktuelle Entwicklung in Sachen Corona bekannt.
In Folge dessen hat sowohl unser Kreisbrandrat (siehe Anhang), wie auch der Landesfeuerwehrverband Bayern (Text weiter unten) weitere Handlungsempfehlung erlassen, an die wir uns gerne halten und hiermit im Rahmen einer Dienstanweisung erlassen.
Die Dienstanweisung findet ihr als PDF Datei angehängt.
Der Übungsbetrieb wird mit sofortiger Wirkung eingestellt!
Bei Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Adlkofen, 16.11.2021
Stefan Schlichter Ludwig Eggert
1. Kommandant 2. Kommandant
Corona: Sehr ernste Lage – Handlungsempfehlung des Landesfeuerwehrverbandes an alle Feuerwehren in Bayern
Sehr geehrte Damen und Herren, werte Führungskräfte, liebe Kameradinnen und Kameraden,
angesichts der weiter stark ansteigenden Infektionszahlen ist die Gesamtlage als sehr ernst zu bezeichnen. Um insbesondere das Gesundheitswesen nicht kollabieren zu lassen, sind alle aufgerufen, in jeweiliger Zuständigkeit und Verantwortung alles Mögliche zu unternehmen, die Infektionsketten zu unterbrechen und so den Anstieg der Zahlen zu bremsen.
Ohne hier weiter auf die rechtlich vorgeschrieben oder möglichen Maßnahmen einzugehen (ein Schreiben hierzu wird in Kürze vom Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration erwartet) empfehlen wir für den Feuerwehrdienst in Bayern aus verbandlicher Sicht ganz allgemein folgende Maßnahmen in jeweils örtlicher, freiwilliger Verantwortung und Umsetzung:
- Impfen (egal ob 1.,2. oder 3. Impfung)! – s. dazu auch die Impfempfehlung des Bundesfeuerwehrarztes in der Anlage
- Strikte Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln!
- Generelles Tragen einer FFP2-Maske bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5m (egal ob im Freien, im Innern oder im Fahrzeug)
- Verzicht auf alle Übungen und Ausbildungen, die noch nicht begonnen wurden und die nicht zwingend zum Erhalt der Einsatzbereitschaft vor Ort erforderlich sind
- Abschluss bereits begonnener Übungen und Ausbildungen, Prüfungen unter Anwendung von 2Gplus (Testen aller Teilnehmer, auch der Geimpften!)
- Sitzungen, Besprechungen etc. nur wenn unbedingt notwendig und unter Anwendung von 2Gplus
- Verzicht auf „Stüberlbetrieb“, Nachbesprechungen, und jede vermeidbare gesellschaftliche Aktivität
Evtl. weitergehende gesetzliche Regelungen sind selbstverständlich zu beachten. Die vorgenannten Punkte gelten selbstverständlich ausschließlich für symptomfreie Personen.
Lasst uns weiter in vorbildlicher Weise aufeinander achten und so unseren wichtigen Beitrag zur Bewältigung der nun wieder als K-Fall geführten Pandemie leisten!
Bleiben Sie g’sund!
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Johann Eitzenberger
Vorsitzender
LandesFeuerwehrVerband Bayern e.V.
Carl-von-Linde-Straße 42
85716 Unterschleißheim