Übungsplan Restjahr 2020 und Hygieneanweisungen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kameradinnen und Kameraden,
das Jahr 2020 und die Corona-Pandemie stellen auch uns immer wieder vor neue Herausforderungen.
Im Rahmen des festgestellten Katastrophenfalles und des einhergehenden Lock-Downs im Frühjahr mussten wir unseren Übungsbetrieb einstellen.
Seit September 2020 finden nun endlich wieder Übungen gemäß des aktuellen Planes und unter entsprechenden Hygieneauflagen statt.
Es ist weiterhinzu beachten, dass wir als Feuerwehr zur kritischen Infrastruktur gehören und ein coronabedingter Ausfall unbedingt vermieden werden muss!
Am Feuerwehrdienst dürfen nur gesunde Einsatzkräfte teilnehmen!
Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten - sonst Mund-Nasen-Schutz-Pflicht!
Laut Schreiben des Bayerischen Staatsministerium des Inneren, für Sport und Intergration vom 06.07.2020 sind seit 01.07.2020 wieder Übungen möglich mit folgenden Eckdaten:
- Übungen der aktiven Mannschaft sind grundsätzlich wieder möglich
- Praktische Ausbildung in Kleingruppen mit max. Gruppenstärke und max. 2-3 Ausbilder je Gruppe
- Auf größtmögliche Sicherheitsabstände achten
- Übungen vornehmlich im Freien durchführen
- Bei theoretische Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist je Teilnehmer ein Mindestabstand von 1,5 m vorsehen (Merkregel 4m² pro Person), keine Partner- bzw. Gruppenarbeit, regelmäßig und ausreichend lüften
- Umkleidebereiche und Sanitäranlagen unter Beachtung der Abstandsregel (mind. 1,5m Abstand) und zeitversetzt nutzen
- Während der Ausbildung bzw. Übung ist nach Möglichkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, insbesondere bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes (z.b. im Fahrzeug)
- Erste-Hilfe-Ausbildungen, Reanimationstrainings finden nicht statt
- Besondere Vorsicht beim Umgang mit benutzten Atemschutzmasken und Lungenautomaten durch möglicherweise virenbelasteten Speichel
Anwesenheit bei Übungen und Einsätzen ist gruppen- bzw. fahrzeugbezogen zu dokumentieren!
Was gilt also ab sofort bei der Feuerwehr Adlkofen bei Einsätzen und Übungen?
- Betreten der Fahrzeughalle/Umkleidebereiche nur mit Mund-Nasen-Bedeckung
- Während dem Umkleiden sowie auf dem Weg zum und im Einsatzfahrzeug gilt ebenfalls Mund-Nasen-Schutz (MSN) Pflicht
- Beim Einsatz oder bei der Übung nach Möglichkeit 1,5 Meter Abstand halten - sicherheitshalber MNS tragen
- Bei Kontakt zu feuerwehrfremden Personen (Verletzten, Angehörigen usw.) ist mind. eine FFP-2 Maske zu tragen
- Bei der Rettung von Personen ist diesen schnellstmöglich ein MNS anzulegen
- Nach Einsatz/Übung sind alle Kontaktflächen zu desinfizieren (u.a. Lenkrad, Griffe, Funkgeräte etc.)
- Nachbesprechungen sind auf das notwendigste Maß zu beschränken
Im Anhang findet ihr die aktuellen Informationen des LFV Bayern, der KUVB, des bay. Staatsministerium des Inneren sowie unseren aktuellen Übungsplan.
Die Dienstanweisungen Corana treten hiermit außer Kraft!
An dieser Stellen vielen Dank für euer Verständnis und wir freuen uns wieder tatkräftig in die Übungen einzusteigen.