Wiederaufnahme des Übungsdienstes

10.03.2021
Verantwortungsbewusster Übungs- und Ausbildungsbetrieb wieder möglich!

Liebe Kameradinnen und Kameraden,

nach Mitteilung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern ist eine Aufnahme des Übungsbetriebes wieder möglich.
Somit starten auch wir bei der Feuerwehr Adlkofen gemäß angehängtem Plan wieder in die Übungen und Ausbildungen.


Dabei sind einige Punkte zu beachten, die uns ebenfalls der LFV an die Hand gibt:

Aus den rechtlichen Vorgaben ergeben sich für den Ausbildungs- und Übungsdienst in den Feuerwehren während der Corona Pandemie insbesondere folgende Maßnahmen:

 

  • Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst
  • Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Ausbildungs- und Übungsdienst teil.
  • Personen
    • mit Anzeichen eines Infekts, wie z. B. Husten, Halsschmerzen, Atemnot, Fieber, Geschmacks- und Geruchsverlust, Durchfall oder
    • die in den letzten 14 Tagen Kontakt mit einem gesicherten COVID-19 Fall (Kontaktperson I) hatten oder
    • mit Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet oder
    • mit angeordneter Quarantäne, Isolation, Absonderung

        bleiben (wie auch im Alarmfall!) fern!

  • Abstand von 1,5 Meter einhalten; Händewaschen oder Desinfizieren der Hände
  • Mund-Nasen-Schutz:
    • Medizinische Gesichtsmasken sind im Feuerwehrdienst grundsätzlich zu tragen, insbesondere wenn der Abstand von >1,5 m nicht sicher eingehalten werden kann oder die Mindestfläche von 10 m² für jede im Raum befindliche Person unterschritten wird.
    • FFP 2 oder FFP 3 Maske (ohne Ausatemventil) sind zum Eigenschutz zu tragen,
      wenn der Abstand von > 1,5 m zu Personen nicht eingehalten werden kann, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen oder ein Kontakt zu einer denkbar infektiösen Person notwendig wird.
  • Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen und ggf. mit zusätzlicher Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille, Helmvisier, medizinische Einmalhandschuhe) ergänzt
  • Regelmäßiges Reinigen aller Kontaktflächen in Dienstgebäuden und Einsatzfahrzeugen, ggf. Flächendesinfektion
  • Im Zweifelsfall einen Corona-Test (PCR oder Antigen-Schnelltest) anstreben
  • Kontakt- und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehrdienst) zur Vereinfachung der Kontaktverfolgung

Weitere Informationen finden sich auf dem Feuerwehrportal der KUVB (www.kuvb.de) unter Feuerwehren - +++ Corona-Pandemie +++.


Zusätzlich zu den genannten Vorgaben gilt bei der Durchführung von Funkfahrten:

  • Pro Fahrzeug eine gewissen Maximalbesatzung mit größtmöglichem Abstand:
    - LF 16/12: Maximal vier Personen! (d.h. es werden nur die Plätze des Maschinisten, Gruppenführers, Wassertruppführers und Wassertruppmanns besetzt)
    - GW-L1: Maximal zwei Personen! (d.h. es werden nur die Plätze des Maschinisten und Gruppenführers besetzt)
  • Während der gesamten Funkfahrt ist im Fahrzeug eine FFP-2 Maske zu tragen!
    - Sollte es dem Maschinisten nicht möglich sein eine Maske zu tragen, aufgrund möglicher Sichteinschränkungen, so ist eine umso gründlichere Desinfektion der Kontaktflächen durchzuführen!